
Nach tödlichem Unfall in Schwerin: Anklage soll überprüft werden
Gut 15 Monate nach einem tödlichen Unfall im Schweriner Stadtteil Lankow gibt es immer noch keine Anklage gegen den mutmaßlichen Unfallfahrer. Das Gericht hat nun weitere Ermittlungen angeordnet.
Tempo 30 ist in dem Wohngebiet in Schwerin erlaubt, wo ein Mann im Februar 2024 laut Gutachten mit 140 km/h durch die Zone gefahren sein soll. Mit seinem 400-PS-Wagen stieß er mit dem Kleinwagen einer Frau zusammen. Das Auto wurde komplett zerstört, die 65-jährige Fahrerin starb noch an der Unfallstelle. Im Juni 2025 erhebt die Staatsanwaltschaft Schwerin Anklage wegen fahrlässiger Tötung. Das Amtsgericht der Landeshauptstadt hat nun allerdings diese Klage zurückgegeben und Nachermittlungen angeordnet. Begründung: "Damit hat das Amtsgericht rechtliche und tatsächliche Bedenken zur Anklageschrift zum Ausdruck gebracht, die einer Eröffnungs- bzw. Zulassungsentscheidung nicht zwingend entgegenstehen, aber gegebenenfalls eine abweichende Bewertung - auch zur Zuständigkeit des Amtsgerichts - beinhalten." Die Tat könne schwerwiegender sein, als die Staatsanwaltschaft sie bewertet und damit das Landgericht zuständig sein. Deswegen sollen weitere Zeugen vernommen werden. Hintergrund ist ein Gutachten über den Gesundheitszustand des Fahrers.
Waren Gesundheitsprobleme die Ursache?
Das Gutachten der Staatsanwaltschaft bestätigt eine Krankheit. Der Fahrer selbst hatte angegeben, während der Unfallfahrt einen medizinischen Anfall gehabt zu haben. Für die Staatsanwaltschaft reichte das Gutachten aus, um keine weiteren Zeugen zu vernehmen, die diese Aussage anzweifeln oder bestätigen könnten: "Nach den Einschätzungen des Gutachters, der sich mit dem Unfall auseinandergesetzt hat, [...] ist die weitere Vernehmung insbesondere von Zeugen die vor Ort waren derzeit zumindest nicht notwendig."
Angehörige zweifeln das Gutachten an
Die Angehörigen als Nebenkläger und deren Anwalt sagen, dass der Fahrer vor Ort und gleich nach dem Unfall in einem Klinikum untersucht wurde. Weder die Mediziner am Unfallort noch das MRT im Klinikum hätten auf einen Anfall gedeutet, so der Anwalt. Er fordert deshalb eine Anklage wegen Mordes: "Mord wird das Ganze, weil wir entweder den niederen Beweggrund haben wegen des rücksichtslosen Vorankommenwollens oder aber die Heimtücke, weil die Getötete arglos mit 30 km/h gefahren ist und von hinten getroffen wurde und dadurch zu Tode kam."
Staatsanwaltschaft sieht kein Versäumnis
Jonas Krüger, Pressesprecher der Schweriner Staatsanwaltschaft, sagte, dass nach den umfassenden Ermittlungen dem Beschuldigten eine vorsätzliche Tötung nicht mit Sicherheit nachgewiesen werden konnte. Nun sollen Rettungssanitäter und Ärzte befragt werden. Ob das etwas an der Anklage ändert, ist offen.
Familie wendet sich an Öffentlichkeit
Die Tochter der getöteten Frau hat sich mit einem Brief an die Öffentlichkeit gewandt. Darin fordert sie, dass nun endlich ein Prozess starte.