
Bremen Bremen verzeichnet besonders hohe Mietsteigerungen
Zur Miete Wohnen wird in deutschen Großstädten trotz Mietpreisbremse immer teurer. In Bremen stieg der Durchschnitt innerhalb von zehn Jahren um mehr als 50 Prozent.
Einer Auswertung des Bauministeriums zufolge stiegen die Angebotsmieten in den 14 größten kreisfreien Städten seit 2015 durchschnittlich um fast 50 Prozent. Am teuersten ist das Mieten weiterhin in München mit Quadratmeterpreisen von fast 22 Euro. Es folgen Berlin mit fast 18 Euro und Frankfurt am Main mit rund 16 Euro pro Quadratmeter. In der Stadt Bremen kostet der Quadratmeter derzeit durchschnittlich fast elf Euro – 2015 waren es knapp sieben Euro.
Die größten Mietsteigerungen gab es nach Berlin (plus 107 Prozent) in Leipzig (plus 67,7 Prozent) und in Bremen (plus 57 Prozent). Das geringste Mieten-Plus nach einem Umzug wird mit 28,4 Prozent für Dresden ausgewiesen.
Die Zahlen stammen vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR). Sie spiegeln das Angebot wider, auf das Wohnungssuchende treffen, wenn sie im Internet nach einer Mietwohnung mit einer Wohnfläche von 40 bis 100 Quadratmetern suchen. Nicht berücksichtigt sind Aushänge, Wartelisten und die direkte Maklervermittlung. Das könne die Daten verzerren, warnte das Ministerium.
Mietpreisbremse laut Linken-Abgeordneter nicht wirksam
Die Linken-Abgeordnete Caren Lay, die die Zahlen bei der Bundesregierung erfragt hat, beklagte: "Durch die Mietpreisexplosion wird insbesondere den städtischen Mieterinnen und Mietern das Geld aus der Tasche gezogen, Umzüge werden unmöglich und das alles trägt zur weiteren sozialen Spaltung unserer Gesellschaft bei."
Die Mietpreisbremse sei so löchrig, dass sie keinen wirksamen Schutz biete. Lay kritisierte, die schwarz-rote Bundesregierung wolle die Regelung ohne eine weitere Verschärfung nun einfach verlängern.
Mieter müssen selbst tätig werden
Die Mietpreisbremse begrenzt in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt die Mietpreise in neuen Verträgen. Wo sie greift, dürfen Mieten bei Abschluss eines neuen Vertrags im Grundsatz nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Es gibt allerdings Ausnahmen wie etwa Möblierungszuschläge. Ausgeschlossen sind zudem Neubauten, die nach 2014 erstmals vermietet wurden und umfassend modernisierte Wohnungen. Eine öffentliche Preiskontrolle gibt es nicht: Wenn Mieter einen Verstoß befürchten, müssen sie selbst gegen ihre Vermieter vorgehen.
Dieses Thema im Programm:
buten un binnen, 22. Juni 2025, 19:30 Uhr