Symbolbild: Ein Glas Wasser wird an einem Wasserhahn gefüllt. Es besteht ein Abkochgebot von Trinwkasser in Innenstadt Bad Herrenalb.

Baden-Württemberg Abkochgebot in Bad Herrenalb: Sand und Erde gelangte über Leck in Trinkwasser

Stand: 18.06.2025 11:16 Uhr

In Teilen der Innenstadt von Bad Herrenalb war Erde und Sand im Trinkwasser. Ein Abkochgebot geht voraussichtlich noch bis nächste Woche Mittwoch oder Donnerstag.

Von Mirka Tiede

Das Abkochgebot von Trinkwasser in Bad Herrenalb im Kreis Calw wird nach Angaben der Stadtwerke Bad Herrenalb voraussichtlich noch bis Mittwochabend oder Donnerstagmorgen nächster Woche gelten. Bis dahin soll das Laborergebnis einer zweiten Probe vorliegen. Die sei eine Vorgabe des Gesundheitsamtes, um das Abkochgebot aufheben zu können.

Die Stadtwerke führen zurzeit an verschiedenen Kontrollpunkten im Leitungsnetz immer wieder Sichtproben des Trinkwassers durch. Diese seien bisher klar und sauber gewesen. Aber erst das Ergebnis der zweiten Probe könne endgültig bestätigen, dass das Trinkwasser nicht verunreinigt ist.

Leck in Hochbehälter Grund für Abkochgebot in Bad Herrenalb

In Teilen der Innenstadt war Anfang der Woche das Trinkwasser verunreinigt. Grund war nach Angaben von Karina Herrmann, Geschäftsführerin der Stadtwerke Bad Herrenalb, ein Leck in einem Hochbehälter. Durch das Leck konnten über den Starkregen am Wochenende Schmutzpartikel, also Erde und Sand, ins Trinkwasser kommen. Als Vorsichtsmaßnahme habe das Landratsamt Calw ein Abkoch- und Spülgebot erlassen. Insgesamt seien von dem verunreinigten Trinkwasser etwa 630 Bürgerinnen und Bürger betroffen gewesen, so Karina Herrmann.

Der betroffene Bereich der Bad Herrenalber Innenstadt ist nach Angaben des Landratsamts Calw:

Alte Dobler Straße 2 + 10
Am Buchenhain – außer 3
Am Mayenberg
Birkenwaldstraße
Dobler Straße – 20, 22, 26, 30, 40, 42, 44
Eichenwaldstraße
Graf-Berthold-Straße
Innere Ochsenäcker – außer 22
Oswald-Zobel-Straße
Sägwasenplatz 2 + 4
Tannwaldstraße

Landratsamt Calw: Leitungen spülen und Trinkwasser vor Gebrauch abkochen

Um vorsorglich eine Gesundheitsgefährdung auszuschließen, müssten laut dem Landratsamt Calw alle Leitungen im Hause einmalig gespült werden, bis Wasser kommt, das offensichtlich keine Trübung mehr aufweist. Danach muss das Wasser am Wasserhahn noch mindestens weitere drei Minuten laufen gelassen werden, um ausreichend gespült zu werden.

Solange das Abkochgebot gilt, muss das Wasser zum Trinken, zur Zubereitung von Nahrung und Getränken, zum Abwaschen von Obst und Gemüse, zum Zähneputzen sowie zu medizinischen Zwecken, z. B. zur Reinigung von Wunden oder Nasenspülen abgekocht werden. Das Landratsamt empfiehlt, das Wasser einmalig sprudelnd aufzukochen und es dann über mindestens zehn Minuten langsam abkühlen zu lassen. Weitere Fragen zu dem Thema werden im FAQ des Landratsamtes Calw beantwortet.

Sendung am Di., 17.6.2025 14:00 Uhr, SWR4 am Nachmittag, SWR4

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